Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wir bieten unseren MItgliedern kostenlose Rechtsberatung zu allen rechtlichen Fragen rund um die selbstbewohnte Mietwohnung. Auf Wunsch schreiben wir in Ihrem Namen Briefe oder Mails an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung und verleihen Ihren Interessen so den notwendigen Nachdruck.

Der MIeterverein Oberschwaben darf nur außergerichtlich für Sie tätig werden. Wie bieten Ihnen daher an, zusätzlich zur Mitgliedschaft eine günstige Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Sie vor dem Risiko eines Gerichtsverfahrens im Mietrecht absichert.

Auch Mieter von Gewerberäumen können Mitglied werden und Beratung im Mietrecht in Anspruch nehmen.

Sie haben nach Ihrem Eintritt Anspruch auf die Rechtsberatung des Deutschen Mieterbunds Mieterverein Oberschwaben e.V, sobald Beratungstermine verfügbar sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor der ersten Rechtsberatung die Zahlung des Mitgliedsbeitrags verlangen.

Der Vereinsbeitritt wird stets zum 1. Januar das laufenden Jahres wirksam.

Der Deutsche Mieterbund Mieterverein Oberschwaben e.V. finanziert seine Leistungen ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 55 Euro. Außerdem verlangen wir eine Aufnahmegebühr von 20 Euro.

Gewerberaum-Mieter bezahlen einen Mitgiedsbeitrag von 100 Euro, die Aufnahmegebühr beträgt ebenfalls 20 Euro.

Mehr über unsere Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

 

 

Ja. Wenn Sie einen Gewerberaum, also ein Büro, ein Ladengeschäft oder einen Lagerraum gemietet haben, beraten wir Sie ebenfalls. Der Mitgliedsbeitrag für Gewerbemieterinnen und -mieter beträgt 100 Euro im Jahr. Für Gewerberaummieter ist keine Mietrechtsschutzversicherung möglich.

Das ist schade. Bitte beachten Sie die Regeln zur Kündigung in unserer Satzung. Ihre schriftliche Austrittserklärung muss bis zum 30. September bei uns eingehen. Dann endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.

Hinweis: Die Kündigung ist frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahrs nach dem Beitritt möglich.

Auch wenn Sie aus unserem Tätigkeitsbereich weg ziehen, müssen Sie die satzungsgemäße Kündigungsfrist beachten. Wir können Sie jedoch an den zuständigen Mieterverein an Ihrem neuen Wohnort ummelden. Sie führen dort ihre Mitgliedschaft weiter. Dabei wird der bei uns bezahlte Mitgliedsbeitrag angerechnet. Die Ummeldung zum anderen Mieterverein hat für Sie den Vorteil, dass der Mietrechtsschutz für Sie lückenlos erhalten bleibt.

Auch wenn Sie Wohnungseigentümer geworden sind, müssen Sie die Kündigungsfrist in unserer Satzung beachten. Ihre Kündigung mus also spätestens am 30. September bei uns eingehen.

Bei Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit von drei Monaten zu beachten. Er nach Ablauf dieser Frist haben Sie einen Anpruch auf Leistungen aus der Versicherung. Außérdem darf der Schaden nicht vor Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten sein.

Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Gerichtskosten, wenn der Mieterverein sich erfolglos um eine außergerichtliche Einigung bemüht hat. Außerdem muss Aussicht auf Erfolg bestehen.

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 200 Euro je Schadensfall.

Mehr zur Rechtsschutzversicherung erfahren

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